Coaching on-the-job

Coaching on-the-job

Kursstart

Nach Vereinbarung
Begleitendes Coaching zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Das Coaching on-the-job unterstützt Dich – ganz nach individuellem Bedarf – in der Startphase Deiner Beschäftigung.

Du erhältst wertvolle Beratungsangebote und Hilfen, um die Arbeitsaufnahme zu einem Erfolg zu machen.

Neben der Beschäftigung mit Themen aus dem beruflichen Umfeld, hilft dir Coaching on-the-job auch im persönlichen Bereich.

Mit der Entwicklung jobkompatibler Tagesstrukturen und Unterstützung bei Konflikten im Betrieb, wird dir bei deinem Berufseinstieg geholfen.

  • Kursarten:Coaching
  • Standorte:Allermöhe, Bergedorf, Billstedt, Hauptsitz - Hamm-Süd
  • Kurszeiten:Individuell
Maximale Teilnehmeranzahl: 1
Kursdauer:

Einzelcoaching - bis zu 90 Einheiten à 45 Minuten
(2 x wöchentliches Treffen, analog und/oder digital)

Finanzierung:

Finanzierung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein § 45 Abs. 1 Satz Nr 1 SGB III Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Mehr erfahren

Lerninhalte:
  • Bewältigung der Anforderungen im Arbeitsalltag und im betrieblichen Umfeld
  • Umgang mit Konflikten im Betrieb
  • Ausbau wichtiger Schlüsselkompetenzen
  • Selbstorganisation und Aufbau von jobkompatiblen Tagesstrukturen
  • Problemlösungen im persönlichen Umfeld, Alltagshilfen, Nutzung von Beratungsstellen, Stabilisierung persönlicher Netzwerke
  • Perspektiventwicklung
Zielgruppe & Zugangsvoraussetzungen:

Die Maßnahme richtet sich an Menschen, die..

  • eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben.
  • aus unterschiedlichen Gründen an den Anforderungen im Arbeitsleben oder an ungelösten persönlichen Problemen scheitern könnten.
  • in der Ausübung ihrer Tätigkeit / Beschäftigung unterstützt werden wollen.
  • Kursarten:Coaching
  • Standorte:Allermöhe, Bergedorf, Billstedt, Hauptsitz - Hamm-Süd
  • Kurszeiten:Individuell
Maximale Teilnehmeranzahl: 1
Kursdauer:

Einzelcoaching - bis zu 90 Einheiten à 45 Minuten
(2 x wöchentliches Treffen, analog und/oder digital)

Finanzierung:

Finanzierung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein § 45 Abs. 1 Satz Nr 1 SGB III Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
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