Aushangpflichtige Gesetze
Hinweis zu aushangpflichtigen Gesetzen
Gesetzliche Verpflichtung
Nach den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften – sogenannte aushangpflichtige Gesetze – für ihre Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Diese Regelungen dienen insbesondere der Information über wesentliche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie dem Schutz der Mitarbeitenden.
Bedeutung für Kursteilnehmende
Auch für unsere Kursteilnehmenden stellen diese gesetzlichen Grundlagen eine wichtige Informationsbasis dar, insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und den beruflichen Alltag.
Bereitstellung auf unserer Website
Zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen sowie zur allgemeinen Information stellen wir die entsprechenden Gesetzestexte auf unserer Website zur Verfügung. So haben sowohl unsere Kund:innen als auch unsere Kursteilnehmenden die Möglichkeit, jederzeit auf die relevanten Inhalte zuzugreifen.
Hinweis zur Verantwortung
Ungeachtet dessen verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vollständige Bereitstellung im jeweiligen Betrieb bzw. bei dem zuständigen Träger.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) / § 61b ArbGG – Einzelnorm
- Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)
- ArbStättV – Verordnung über Arbeitsstätten, Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
- Betriebsverfassungsgesetz BetrVG
- Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (§ 622 Kündigungsfristen)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Pflegezeitgesetz
- Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz – SchwbG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) – Füntes Buch (V) – gesetzliche Krankenversicherung
- Tarifvertrag TVG – Tarifvertragsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschriften
Um die Gesetze in der Vollversion einzusehen, klicken Sie auf den Link oder wenden Sie sich bitte an:
Marion Storm
Leitung QM
marion.storm@sbb-hamburg.de